Unternehmensberatung
In Kürze
Unternehmensberatung bezeichnet die externe Beratung von Unternehmen in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Sie dient der Analyse von Problemen und der Entwicklung strukturierter Lösungsansätze.
Definition
Unternehmensberatung ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die entgeltliche, unabhängige Beratung von Unternehmen durch externe Berater oder Beratungsgesellschaften. Gegenstand ist die Analyse unternehmerischer Strukturen, Prozesse oder Entscheidungen mit betriebswirtschaftlichem Bezug. Unternehmensberatung liegt vor, wenn Beratungsleistungen ohne eigene Entscheidungs- oder Weisungsbefugnis erbracht werden. Voraussetzung ist eine vertragliche Beauftragung zur Identifikation von Problemen und zur Entwicklung von Lösungskonzepten. Die Tätigkeit richtet sich typischerweise an die Unternehmensleitung oder das Management. Unternehmensberatung umfasst keine operative Geschäftsführung oder dauerhafte Eingliederung in die Unternehmensorganisation. Eine spezielle gesetzliche Zulassung oder Berufsordnung ist für Unternehmensberatung nicht vorgesehen. Vom Arbeitsverhältnis ist die Tätigkeit abzugrenzen, da keine persönliche Abhängigkeit besteht. Unternehmensberatung ist praxisrelevant für strategische, organisatorische und wirtschaftliche Entscheidungsprozesse in Unternehmen.