Unternehmen
In Kürze
Unternehmen bezeichnet eine rechtlich selbständige organisatorische Einheit zur Verfolgung wirtschaftlicher oder ideeller Zwecke. Der Begriff wird im Arbeitsrecht funktional zur Zuordnung betrieblicher Strukturen verwendet.
Definition
Unternehmen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine rechtlich selbständige organisatorische Einheit, mit der ein Unternehmer wirtschaftliche oder ideelle Zwecke verfolgt. Ein Unternehmen besteht aus einer natürlichen Person, juristischen Person oder rechtsfähigen Personengesellschaft. Es umfasst die wirtschaftliche Leitungsebene, unabhängig von arbeitstechnischen Abläufen einzelner Organisationseinheiten. Ein Unternehmen liegt vor, wenn unter einheitlicher Leitung betriebliche Mittel zur Zweckverfolgung eingesetzt werden. Es kann einen oder mehrere Betriebe organisatorisch und rechtlich zusammenfassen. Maßgeblich ist die rechtliche Zuordnung der Entscheidungs- und Weisungskompetenz auf Unternehmensebene. Im Betriebsverfassungsrecht dient der Unternehmensbegriff der Abgrenzung zu betrieblichen Mitbestimmungseinheiten. Eine Legaldefinition enthält das Betriebsverfassungsgesetz nicht, die Einordnung erfolgt durch Rechtsprechung. Das Unternehmen begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Mitbestimmung oder Beteiligung. Vom Betrieb ist das Unternehmen abzugrenzen, da dieser nur den arbeitstechnischen Organisationsbereich erfasst. Unternehmen ist praxisrelevant für Zuständigkeiten von Gesamtbetriebsrat und wirtschaftlicher Unternehmensleitung.