Unternehmensziele
In Kürze
Unternehmensziele beschreiben die angestrebten Sollzustände eines Unternehmens. Sie steuern strategisches und operatives Handeln.
Definition
Unternehmensziele ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet festgelegte Zielvorstellungen, die Richtung und Zweck unternehmerischen Handelns verbindlich bestimmen. Unternehmensziele umfassen wirtschaftliche, organisatorische oder soziale Zielsetzungen auf verschiedenen Ebenen der Unternehmenssteuerung. Sie liegen vor, wenn angestrebte Zustände inhaltlich bestimmt, zeitlich eingeordnet und organisationsintern zugrunde gelegt sind. Unternehmensziele dienen als Maßstab für Planung, Koordination und Kontrolle betrieblicher Aktivitäten. Sie werden regelmäßig durch Unternehmensleitung festgelegt und in Zielsystemen oder Strategien konkretisiert. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Festlegung bestimmter Unternehmensziele besteht nicht. Unternehmensziele sind von individuellen Leistungszielen einzelner Arbeitnehmer funktional abzugrenzen. In der Praxis beeinflussen Unternehmensziele die Ausrichtung von Maßnahmen, Entscheidungsprozessen und betrieblichen Steuerungsinstrumenten.