Unternehmergesellschaft
In Kürze
Die Unternehmergesellschaft ist eine haftungsbeschränkte Ausprägung der GmbH mit reduziertem Stammkapital. Sie dient der formalen Unternehmensgründung bei begrenzter Kapitalausstattung.
Definition
Die Unternehmergesellschaft ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Die Unternehmergesellschaft bezeichnet eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft als besondere Ausprägung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie liegt vor, wenn das Stammkapital unterhalb des gesetzlichen Mindeststammkapitals der GmbH festgelegt ist. Die Unternehmergesellschaft wird ausschließlich gegen Bareinlagen gegründet und erfordert die vollständige Einzahlung des Stammkapitals vor Anmeldung. Rechtsgrundlage ist § 5a des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Nach § 5a GmbHG ist jährlich eine gesetzliche Rücklage aus einem Viertel des Jahresüberschusses zu bilden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur späteren Kapitalerhöhung oder Rechtsformänderung besteht nicht. Die Unternehmergesellschaft ist von der GmbH dadurch abzugrenzen, dass sie zwingend den Zusatz haftungsbeschränkt führt. In der Praxis wird die Unternehmergesellschaft häufig für haftungsbegrenzte Unternehmensgründungen mit geringem Anfangskapital genutzt.