Urheberrecht
In Kürze
Das Urheberrecht schützt geistige Werke und deren Schöpfer vor unbefugter Nutzung. Es regelt die rechtliche Zuordnung und wirtschaftliche Verwertung kreativer Leistungen.
Definition
Urheberrecht ist ein rechtlicher Begriff. Urheberrecht bezeichnet das ausschließliche Recht des Urhebers an der Nutzung und Verwertung eines geschützten Werkes. Es erfasst persönliche und vermögensrechtliche Befugnisse in Bezug auf geistige Schöpfungen. Das Urheberrecht liegt vor, wenn ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Schutzfähig sind insbesondere Werke aus Literatur, Wissenschaft und Kunst in wahrnehmbarer Form. Urheber ist die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, UrhG). Nach § 11 UrhG dient das Urheberrecht dem Schutz der Persönlichkeit und der angemessenen Vergütung. Das Urheberrecht begründet keinen Anspruch auf Nutzung durch Dritte ohne Zustimmung. Es ist von gewerblichen Schutzrechten abzugrenzen, die technische oder kennzeichenrechtliche Leistungen betreffen. In der Praxis bildet das Urheberrecht die Grundlage für Lizenzverträge und Verwertungsrechte.