Urlaubsanspruch
In Kürze
Der Urlaubsanspruch sichert bezahlte Erholungszeit innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Er entsteht gesetzlich und konkretisiert sich nach Umfang, Berechnung und zeitlicher Inanspruchnahme.
Definition
Urlaubsanspruch ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der den Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Erholung bezeichnet. Er umfasst den gesetzlich oder vertraglich festgelegten Umfang jährlich zu gewährender bezahlter arbeitsfreier Tage. Der Umfang richtet sich nach der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage und beträgt regelmäßig vier zusammenhängende Wochen. Bei Teilzeit und wechselnden Arbeitsmodellen erfolgt eine proportionale Berechnung nach den tatsächlich geschuldeten Arbeitstagen. Der Anspruch entsteht unabhängig von der täglichen Arbeitszeit und knüpft ausschließlich an die Arbeitstage an. Während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bleibt der Anspruch bestehen, unterliegt jedoch unionsrechtlich geprägten zeitlichen Verfallsgrenzen. Ein Verfall setzt voraus, dass der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweisbar auf bestehende Urlaubsreste hingewiesen hat. Der Urlaubsanspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und die gesetzliche Wartezeit erfüllt ist. Rechtsgrundlage ist § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Verbindung mit § 3 BUrlG. Der Urlaubsanspruch begründet keinen Anspruch auf Auszahlung während eines fortbestehenden Arbeitsverhältnisses allein. Er ist vom Urlaubsentgelt abzugrenzen, das die Vergütung während tatsächlich gewährten Urlaubs regelt. In der Praxis bestimmt der Urlaubsanspruch Planung, Abwicklung und rechtssichere Beendigung von Arbeitsverhältnissen.