Urlaubsplan
In Kürze
Der Urlaubsplan strukturiert betriebliche Abwesenheiten über einen festgelegten Zeitraum. Er dient der Koordination verfügbarer Arbeitskapazitäten im laufenden Betrieb.
Definition
Urlaubsplan ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es erfasst betriebsbezogen festgelegte Urlaubs- und Abwesenheitszeiten von Arbeitnehmern innerhalb eines definierten Zeitraums. Der Urlaubsplan dient der organisatorischen Abstimmung gleichzeitiger Abwesenheiten zur Sicherstellung der betrieblichen Funktionsfähigkeit. Er liegt vor, wenn Urlaubszeiträume und sonstige Abwesenheiten verbindlich erfasst und zeitlich zugeordnet sind. Die Festlegung erfolgt durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung betrieblicher Belange und individueller Urlaubsansprüche. Rechtsgrundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (Bundesurlaubsgesetz – BUrlG), insbesondere § 7 BUrlG. Der Urlaubsplan begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Urlaubszeiträume. Er ist von einer bloßen Sammlung unverbindlicher Urlaubswünsche der Beschäftigten abzugrenzen. Der Urlaubsplan ermöglicht eine vorausschauende Personaldisposition und dient der transparenten innerbetrieblichen Abstimmung.