Urlaubsgeld
In Kürze
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Geldleistung des Arbeitgebers aus Anlass des Erholungsurlaubs. Es wird neben dem laufenden Arbeitsentgelt gezahlt und beruht nicht auf Gesetz.
Definition
Urlaubsgeld ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine zusätzliche Sonderzahlung des Arbeitgebers an Arbeitnehmer. Es bezeichnet eine neben dem Urlaubsentgelt gewährte Leistung, die an den Erholungsurlaub anknüpft. Urlaubsgeld liegt vor, wenn eine gesonderte Zahlung unabhängig von der tatsächlichen Arbeitsleistung vorgesehen ist. Die Leistung kann vom Bestand des Arbeitsverhältnisses, vom Urlaubsantritt oder von Stichtagsregelungen abhängig sein. Ein Anspruch entsteht nur, wenn eine entsprechende Regelung kollektivrechtlich oder individualvertraglich festgelegt ist. Rechtsgrundlagen können Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag sein, gesetzliche Anspruchsnormen bestehen nicht. Das Urlaubsgeld kann auch aufgrund betrieblicher Übung oder Gesamtzusage verbindlich werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht ohne entsprechende Anspruchsgrundlage nicht. Urlaubsgeld ist vom Urlaubsentgelt abzugrenzen, das die gesetzliche Vergütungsfortzahlung während des Urlaubs betrifft. Es kann als einmalige Zahlung oder als Bestandteil einer Jahressonderzahlung ausgestaltet sein. Die Leistung unterliegt arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätzen und kollektivrechtlichen Mitbestimmungsregeln. In der Praxis dient Urlaubsgeld der zusätzlichen finanziellen Ausstattung von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Urlaubszeit.