Urlaubsentgelt
In Kürze
Urlaubsentgelt bezeichnet die fortgezahlte Vergütung während des genehmigten Erholungsurlaubs. Es entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst ohne Sondergratifikationen.
Definition
Urlaubsentgelt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesetzlich geschuldete Vergütungsfortzahlung während des Erholungsurlaubs bezeichnet. Es sichert die wirtschaftliche Gleichstellung des Arbeitnehmers während der urlaubsbedingten Arbeitsfreistellung. Das Urlaubsentgelt liegt vor, wenn während genehmigten Urlaubs das regelmäßige Arbeitsentgelt fortgezahlt wird. Die Berechnung erfolgt nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. Dabei werden regelmäßig gezahlte Entgeltbestandteile berücksichtigt, nicht jedoch zusätzlich vergütete Überstunden oder reine Aufwandsersatzleistungen. Rechtsgrundlage ist § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in Verbindung mit § 1 BUrlG. Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen. Eine Rückforderung bei vorzeitigem Ausscheiden nach übergewährtem Urlaub ist gesetzlich ausgeschlossen. Das Urlaubsentgelt begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Sonderzahlungen. Es ist vom Urlaubsgeld abzugrenzen, das eine freiwillige oder kollektivrechtlich geregelte Zusatzleistung darstellt. In der Praxis gewährleistet das Urlaubsentgelt die kontinuierliche Einkommenssicherung während der gesetzlichen Erholungszeit.