Vakanz
In Kürze
Die Vakanz bezeichnet eine unbesetzte Stelle mit bestehendem Besetzungsbedarf. Sie beschreibt einen temporären Zustand innerhalb der betrieblichen Personalplanung.
Definition
Vakanz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine organisatorisch vorgesehene, derzeit unbesetzte Stelle innerhalb eines Unternehmens. Eine Vakanz liegt vor, wenn eine Planstelle arbeitsorganisatorisch besteht und aktuell nicht mit einem Arbeitnehmer besetzt ist. Erforderlich ist, dass die Stelle dauerhaft oder für einen relevanten Zeitraum neu besetzt werden soll. Die Vakanz kann infolge von Beendigung, Wechsel oder Ausweitung des Personalbedarfs entstehen. Sie setzt keinen konkreten Zeitpunkt der Wiederbesetzung voraus und ist unabhängig vom Stand des Rekrutierungsverfahrens. Die Vakanz begründet keinen Anspruch auf Einstellung oder Besetzung durch eine bestimmte Person. Sie ist von einer lediglich vorübergehenden Abwesenheit bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis abzugrenzen. In der Praxis dient die Vakanz als Planungsgröße für Personalbedarf, Arbeitsverteilung und Rekrutierungsprozesse.