Veränderungsmanagement
In Kürze
Veränderungsmanagement bezeichnet die strukturierte Steuerung von organisatorischem Wandel in Unternehmen. Ziel ist die Umsetzung betrieblicher Anpassungen unter Einbindung der Beschäftigten.
Definition
Veränderungsmanagement ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die planmäßige Gestaltung und Umsetzung von betrieblichen Veränderungsprozessen in Organisationen. Veränderungsmanagement erfasst strukturelle, prozessuale und kulturelle Anpassungen, die aus strategischen Entscheidungen resultieren. Es liegt vor, wenn betriebliche Abläufe, Zuständigkeiten oder Arbeitsbedingungen systematisch neu festgelegt sind. Voraussetzung ist ein zeitlich begrenzter, zielgerichteter Prozess mit definierten Umsetzungs- und Kontrollmechanismen. Die Maßnahmen betreffen regelmäßig sowohl die betriebliche Organisation als auch das Verhalten der Beschäftigten. Rechtlich relevant wird Veränderungsmanagement bei Auswirkungen auf mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach dem Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 87 Abs. 1 BetrVG. Veränderungen der Arbeitsorganisation können zudem Mitwirkungsrechte des Betriebsrats nach § 111 BetrVG auslösen. Veränderungsmanagement begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen oder Ergebnisse. Von laufender Personalführung ist Veränderungsmanagement dadurch abgegrenzt, dass ein strukturierter Wandel mit Veränderungsziel vorliegt. In der Praxis dient Veränderungsmanagement der rechtssicheren Umsetzung betrieblicher Anpassungen unter Wahrung kollektiver Beteiligungsrechte.