Verarbeitung
In Kürze
Verarbeitung bezeichnet jeden Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorgaben. Der Begriff ist weit gefasst und umfasst sämtliche Datenvorgänge.
Definition
Verarbeitung ist ein datenschutzrechtlicher Begriff. Er bezeichnet jeden Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten unabhängig vom eingesetzten Verfahren. Verarbeitung erfasst das Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen und Verwenden personenbezogener Informationen. Sie liegt vor, wenn Daten gezielt oder systematisch verändert, übermittelt, verknüpft oder gelöscht sind. Voraussetzung ist ein tatsächlicher Umgang mit identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Personen. Die rechtliche Einordnung der Verarbeitung richtet sich nach Art. 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Zulässigkeit der Verarbeitung bestimmt sich zusätzlich nach den Grundsätzen des Art. 5 DSGVO. Verarbeitung setzt keine automatisierte Datenverarbeitung voraus und erfasst auch manuelle Vorgänge. Verarbeitung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Datennutzung oder Datenweitergabe. Von rein anonymen Datenvorgängen ist Verarbeitung dadurch abgegrenzt, dass kein Personenbezug besteht. In der Praxis ist Verarbeitung zentral für die Beurteilung datenschutzrechtlicher Pflichten im Beschäftigungskontext.