Verbandsklage
In Kürze
Verbandsklage bezeichnet die gerichtliche Durchsetzung kollektiver Rechte durch einen Verband. Sie erfolgt unabhängig von der individuellen Klage eines einzelnen Mitglieds.
Definition
Verbandsklage ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die gerichtliche Geltendmachung kollektiver Rechte durch einen Verband im eigenen Namen. Die Verbandsklage dient der Durchsetzung von Rechten, die mehreren Mitgliedern oder Tarifparteien gemeinsam zustehen. Sie liegt vor, wenn ein Verband befugt ist, Rechtsverstöße ohne individuelle Betroffenheit einzuklagen. Voraussetzung ist eine gesetzlich oder tariflich begründete Klagebefugnis des handelnden Verbandes. Die Prozessführung erfolgt unabhängig von der Zustimmung oder Beteiligung einzelner Mitglieder. Rechtsgrundlage im Arbeitsrecht ist insbesondere § 9 Tarifvertragsgesetz (TVG). Die Verbandsklage kann sich auf Unterlassung, Feststellung oder Auslegung kollektiver Regelungen richten. Eine allgemeine Vertretung individueller Leistungsansprüche einzelner Arbeitnehmer wird dadurch nicht begründet. Von der Prozessstandschaft ist die Verbandsklage dadurch abgegrenzt, dass eigene kollektive Rechte geltend gemacht werden. In der Praxis wird Verbandsklage vor allem zur Sicherung der Tarifeinheit und Tarifgeltung eingesetzt.