Verdachtskündigung
In Kürze
Die Verdachtskündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen eines schwerwiegenden Verdachts. Sie setzt eine objektive Tatsachengrundlage und eine vorherige Anhörung voraus.
Definition
Verdachtskündigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur außerordentlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei schwerem Verdacht. Sie beruht auf dem dringenden Verdacht einer erheblichen Pflichtverletzung ohne gesicherten Tatnachweis. Vorausgesetzt ist eine objektive Tatsachenbasis, die das Vertrauen nachhaltig zerstört und eine Fortsetzung unzumutbar macht. Zwingend erforderlich ist zuvor die Anhörung des Arbeitnehmers zur Aufklärung und Wahrung des rechtlichen Gehörs. Rechtsgrundlage der Verdachtskündigung ist § 626 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch, abgekürzt BGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung dieses Instruments besteht nicht im individuellen Arbeitsverhältnis. Von der Verdachtskündigung ist die Tatkündigung abzugrenzen, die auf einem nachgewiesenen Pflichtverstoß beruht. In Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Anhörung nach § 102 Betriebsverfassungsgesetz erforderlich. Die Verdachtskündigung spielt in der Praxis eine Rolle bei schweren Vertrauensdelikten im Arbeitsverhältnis.