Vergütung
In Kürze
Vergütung bezeichnet die geschuldete geldwerte Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte Arbeitsleistung. Sie bestimmt Umfang und Fälligkeit des arbeitsvertraglichen Entgeltanspruchs.
Definition
Vergütung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff der die geschuldete Gegenleistung für Arbeitsleistung beschreibt. Sie umfasst alle geldwerten Leistungen, die der Arbeitgeber als Entgelt vertraglich schuldet. Vergütung entsteht aus einem wirksamen Arbeitsverhältnis oder kraft gesetzlicher Vergütungsvermutung bei fehlender Vereinbarung. Voraussetzung ist, dass Arbeitsleistung objektiv erbracht oder aufgrund Annahmeverzugs als erbracht gilt. Die Höhe der Vergütung bestimmt sich primär nach individualvertraglichen oder kollektivrechtlichen Festlegungen. Fehlt eine Vereinbarung, folgt der Anspruch aus § 612 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Sie wird grundsätzlich als Bruttoentgelt geschuldet und regelmäßig erst nach Leistungserbringung fällig. Sie begründet keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen ohne arbeits- oder tarifvertragliche Grundlage. Sie ist vom Aufwendungsersatz abzugrenzen, da dieser keine Gegenleistung für Arbeit darstellt. In der Praxis steuert Vergütung die Berechnung von Sozialabgaben und arbeitsrechtlichen Zahlungsansprüchen.