Verordnung
In Kürze
Verordnung konkretisiert gesetzliche Vorgaben durch exekutiven Erlass. Sie regelt Einzelheiten der Gesetzesausführung verbindlich.
Definition
Verordnung ist ein öffentlich-rechtlicher Begriff. Verordnung bezeichnet eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von der Exekutive auf gesetzlicher Grundlage erlassen wird. Sie dient der Konkretisierung und Durchführung eines formellen Gesetzes innerhalb der gesetzlichen Ermächtigung. Voraussetzung ist eine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage, die Inhalt, Zweck und Ausmaß regelt. Die Verordnung entfaltet unmittelbare Außenwirkung gegenüber Normadressaten und ist verbindlich anzuwenden. Rechtsgrundlage ist regelmäßig Artikel 80 Grundgesetz (GG) für bundesrechtliche Regelungen. In der Normenhierarchie steht die Verordnung unterhalb formeller Gesetze und oberhalb individueller Verwaltungsakte. Die Verordnung darf weder den gesetzlichen Rahmen überschreiten noch eigenständige gesetzgeberische Entscheidungen treffen. Eine Verordnung begründet keine originäre Gesetzgebungskompetenz der Exekutive. Abzugrenzen ist die Verordnung von der Satzung, die auf autonomer Regelungsbefugnis beruht. In der Praxis präzisiert die Verordnung technische, organisatorische oder sicherheitsbezogene Pflichten in spezialgesetzlichen Bereichen.