Versäumnisurteil
In Kürze
Versäumnisurteil bezeichnet eine gerichtliche Entscheidung bei Säumnis einer Prozesspartei. Es ergeht auf Antrag der erschienenen Partei ohne streitige Sachprüfung.
Definition
Versäumnisurteil ist ein arbeitsgerichtliches Instrument zur Entscheidung eines Verfahrens bei Säumnis einer Partei. Es bezeichnet ein Sachurteil, das aufgrund des Ausbleibens oder Nichtverhandelns einer Partei ergeht. Tatbestandlich ist festgelegt, dass eine Partei im Termin nicht erscheint oder nicht zur Sache verhandelt. Weiter ist erforderlich, dass die säumige Partei ordnungsgemäß geladen und über Säumnisfolgen belehrt ist. Zusätzlich muss die erschienene Partei ausdrücklich den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellen. Das Versäumnisurteil beruht nicht auf vollständiger Sachprüfung, sondern auf prozessualen Säumnisfolgen. Rechtsgrundlage sind die Zivilprozessordnung in Verbindung mit dem Arbeitsgerichtsgesetz, insbesondere §§ 330 ff. ZPO. Das Versäumnisurteil begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch außerhalb des anhängigen Verfahrens. Vom Versäumnisurteil abzugrenzen ist die Entscheidung nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO. In der Praxis dient das Versäumnisurteil der Verfahrensförderung bei fehlender Mitwirkung einer Partei.