Verschwiegenheitspflicht
In Kürze
Verschwiegenheitspflicht bezeichnet die rechtliche Pflicht zur Geheimhaltung schutzwürdiger Informationen im Arbeitsverhältnis. Sie erfasst insbesondere personenbezogene Daten und Betriebsgeheimnisse.
Definition
Verschwiegenheitspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Sicherung vertraulicher Informationen im Arbeitsverhältnis. Sie bezeichnet die rechtliche Pflicht, geheimhaltungsbedürftige Tatsachen nicht unbefugt offen zu legen. Tatbestandlich ist festgelegt, dass Kenntnisse aus dem Arbeitsverhältnis stammen und ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Die Verschwiegenheitspflicht erfasst personenbezogene Daten, persönliche Verhältnisse sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Unerheblich ist, auf welche Weise die geschützten Informationen erlangt wurden. Für Betriebsratsmitglieder gilt die Verschwiegenheitspflicht auch für ausdrücklich als geheim bezeichnete Angelegenheiten. Rechtsgrundlage ist § 79 Betriebsverfassungsgesetz in Verbindung mit allgemeinen arbeitsrechtlichen Treuepflichten. Die Verschwiegenheitspflicht begründet keine Pflicht zur aktiven Informationsbeschaffung oder -sicherung. Von der Verschwiegenheitspflicht abzugrenzen ist die gesetzlich zulässige Offenlegung gegenüber hierzu befugten Stellen. In der Praxis strukturiert die Verschwiegenheitspflicht den Umgang mit sensiblen Informationen im betrieblichen Alltag.