Versetzung
In Kürze
Versetzung bezeichnet die dauerhafte Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber. Maßgeblich sind Umfang, Dauer und Veränderung der Arbeitsumstände.
Definition
Versetzung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer personellen Maßnahme im bestehenden Arbeitsverhältnis. Versetzung bezeichnet die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs mit veränderter Tätigkeit, Organisation oder räumlicher Zuordnung. Tatbestandlich ist festgelegt, dass der neue Arbeitsbereich voraussichtlich länger als einen Monat besteht oder erheblich abweicht. Erheblich ist eine Änderung insbesondere bei Aufgabeninhalt, Eingliederung in den Betrieb oder Arbeitsort. Die Versetzung erfolgt durch Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts innerhalb arbeitsvertraglicher Grenzen. Maßgeblich ist die Legaldefinition des § 95 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG. Zusätzlich ist § 106 Gewerbeordnung, abgekürzt GewO, für die Reichweite des Direktionsrechts funktional relevant. Eine Versetzung liegt nicht bei bloßer zeitlich kurzfristiger Aufgabenänderung ohne strukturelle Auswirkungen vor. Von der Versetzung abzugrenzen ist die Umsetzung innerhalb desselben Arbeitsbereichs ohne erhebliche Umständeänderung. In der Praxis löst die Versetzung regelmäßig Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG aus.