Versorgungsmedizin-Verordnung
In Kürze
Die Versorgungsmedizin-Verordnung regelt die medizinischen Maßstäbe zur Feststellung von Behinderungen. Sie bildet die verbindliche Grundlage für den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale.
Definition
Versorgungsmedizin-Verordnung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit normativer Bedeutung im Kontext behinderungsrechtlicher Statusfeststellungen. Die Versorgungsmedizin-Verordnung bezeichnet die bundesrechtliche Regelung zur medizinischen Bewertung von Funktionsbeeinträchtigungen und Gesundheitsstörungen. Sie ist anzuwenden, wenn der Grad der Behinderung oder weitere gesundheitliche Merkmale verbindlich festzustellen sind. Voraussetzung ist ein behördliches Feststellungsverfahren, das auf ärztlichen Befunden und normierten Bewertungsmaßstäben beruht. Die Versorgungsmedizin-Verordnung enthält allgemeine Beurteilungsregeln sowie tabellarische Einzelangaben zur Bewertung von Gesundheitsstörungen. Rechtsgrundlage ist § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung, abgekürzt VersMedV, mit den versorgungsmedizinischen Grundsätzen als Anlage. Die Regelung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen oder Nachteilsausgleiche. Von der zuständigen Feststellungsbehörde ist die Versorgungsmedizin-Verordnung abzugrenzen, da sie ausschließlich Bewertungsmaßstäbe vorgibt. In der Praxis gewährleistet die Versorgungsmedizin-Verordnung eine einheitliche und nachvollziehbare medizinische Bewertung in behördlichen Verfahren. Sie wirkt normativ verbindlich für alle Stellen, die Feststellungen zu Behinderung und gesundheitlichen Merkmalen treffen.