Währungsunion
In Kürze
Die Währungsunion beschreibt den Zusammenschluss mehrerer Staaten mit gemeinsamer Geldordnung. Sie bildet einen einheitlichen monetären Rahmen für wirtschaftliche und arbeitsbezogene Prozesse.
Definition
Die Währungsunion ist ein arbeitsrechtlich relevanter wirtschaftsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Staaten zur gemeinsamen Ausübung der Geld- und Währungspolitik. Die Währungsunion liegt vor, wenn die beteiligten Staaten ihre nationale Währungshoheit aufgeben oder koordinieren. Tatbestandlich erforderlich ist eine verbindliche Regelung über Geldordnung, Währungspolitik und Zuständigkeiten einer gemeinsamen Zentralbank. Die Währungsunion umfasst regelmäßig die Einführung einer einheitlichen gesetzlichen Währung als Zahlungsmittel. Rechtsgrundlage ist im europäischen Kontext der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Eine eigenständige nationale Geldpolitik der Mitgliedstaaten besteht innerhalb der Währungsunion nicht fort. Die Währungsunion ist von bloß koordinierten Wechselkurssystemen ohne einheitliche Geldpolitik abzugrenzen. In der arbeitsrechtlichen Praxis beeinflusst die Währungsunion Entgeltfestlegung, Kaufkraft, Tarifbezüge und grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse.