Asset Deal
In Kürze
Asset Deal bezeichnet den Erwerb einzelner Vermögensgegenstände eines Unternehmens. Arbeitsverhältnisse können dabei unter gesetzlichen Voraussetzungen übergehen.
Definition
Asset Deal ist ein arbeitsrechtlicher Begriff im Zusammenhang mit dem Erwerb betrieblicher Vermögensgegenstände. Der Asset Deal beschreibt die Übertragung einzelner Sachen oder Rechte eines Unternehmens auf einen Erwerber. Er liegt vor, wenn Wirtschaftsgüter einzeln bestimmt, vertraglich zugeordnet und rechtswirksam übertragen sind. Die arbeitsrechtliche Relevanz entsteht, sofern die übertragenen Vermögenswerte eine wirtschaftliche Einheit bilden. In diesem Fall kann ein Übergang von Arbeitsverhältnissen kraft Gesetzes eintreten. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 613a Bürgerliches Gesetzbuch, abgekürzt BGB. Der Asset Deal begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Fortführung eines Betriebs. Vom Asset Deal abzugrenzen ist der Share Deal, bei dem Anteile übertragen werden. In der Praxis ist die Einordnung entscheidend für Haftung, Mitbestimmung und den Fortbestand von Arbeitsverhältnissen.