Assessment Center
In Kürze
Assessment Center bewertet Eignung anhand strukturierter Beobachtungen in standardisierten Aufgaben. Es unterstützt Personalentscheidungen unter festgelegten Kriterien.
Definition
Assessment Center ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur systematischen Eignungsbeurteilung von Beschäftigten oder Bewerbenden für Funktionen. Das Assessment Center erfasst beobachtbares Verhalten anhand strukturierter Übungen und vergleicht es mit festgelegten Anforderungsprofilen. Voraussetzung ist, dass Aufgaben, Beobachtungskriterien und Auswertung vor Beginn objektiv festgelegt sind. Weiterhin setzt Assessment Center mehrere qualifizierte Beobachtende ein, die Wahrnehmungen dokumentieren und nach einheitlichen Maßstäben bewerten. Die Durchführung kann mehrere Testphasen umfassen, sofern Vergleichbarkeit und Gleichbehandlung organisatorisch gesichert sind. Rechtsgrundlage der Mitbestimmung ist § 94 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung oder Nutzung besteht nicht. Vom Assessment Center zu unterscheiden sind freie Auswahlgespräche ohne standardisierte Beurteilungsgrundsätze und dokumentierte Vergleichbarkeit. In der Praxis dient das Verfahren der Personalentscheidung und Personalentwicklung unter Beachtung betrieblicher Mitbestimmungsrechte.