Assekuranz
In Kürze
Assekuranz bezeichnet die Gesamtheit der privatwirtschaftlich organisierten Versicherungsunternehmen. Der Begriff beschreibt einen Wirtschaftssektor mit Risikodeckungsfunktionen.
Definition
Assekuranz ist ein wirtschaftsrechtlicher Begriff. Assekuranz bezeichnet die Gesamtheit aller Unternehmen und Institutionen, die gewerbsmäßig Versicherungsschutz anbieten oder vermitteln. Erfasst sind insbesondere Versicherer, Rückversicherer sowie damit verbundene Organisationseinheiten des Versicherungswesens. Die Assekuranz ist durch den Abschluss von Versicherungsverträgen zur Übernahme definierter Risiken gegen Entgelt gekennzeichnet. Voraussetzung ist eine planmäßige Risikoübernahme auf Grundlage versicherungsmathematischer Kalkulation. Die Tätigkeit erfolgt dauerhaft, selbstständig und mit Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen regulierter Märkte. Rechtsgrundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz, ausgeschrieben Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, in Verbindung mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz, abgekürzt VAG. Die Assekuranz begründet keine staatliche Gewährleistung für den Eintritt des Versicherungsfalls. Sie ist von einzelnen Versicherungsverträgen als schuldrechtlichen Einzelbeziehungen abzugrenzen. In der Praxis ist die Assekuranz ein zentraler Bestandteil der Risikoabsicherung für Unternehmen, Arbeitnehmer und private Haushalte.