Weiterbeschäftigung
In Kürze
Weiterbeschäftigung bezeichnet die vorläufige tatsächliche Fortsetzung der Arbeitsleistung trotz streitiger Beendigung. Sie dient der Sicherung des Beschäftigungsstatus bis zur rechtskräftigen Klärung.
Definition
Weiterbeschäftigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt die tatsächliche Fortsetzung der Arbeitsleistung nach Kündigung oder Befristungsende bei ungeklärtem Bestandsstatus. Das Instrument liegt vor, wenn ein Arbeitsverhältnis rechtlich streitig beendet ist und tatsächliche Beschäftigung verlangt wird. Die rechtliche Einordnung erfolgt unabhängig vom materiellen Bestandsschutz und betrifft ausschließlich die vorläufige Leistungserbringung. Die Weiterbeschäftigung setzt keine neue vertragliche Vereinbarung voraus und verändert den Vertragsstatus nicht. Rechtsgrundlagen sind § 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 27.02.1985. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung außerhalb dieser Voraussetzungen besteht nicht. Die Weiterbeschäftigung ist von der Wiedereinstellung als neuem Vertragsabschluss klar abzugrenzen. In der Praxis betrifft sie vor allem Kündigungsschutz- und Befristungskontrollverfahren mit fortdauernder Beschäftigungsunsicherheit.