Weisungsrecht
In Kürze
Das Weisungsrecht regelt die einseitige Konkretisierung der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber. Es bestimmt Inhalt, Ort und Zeit der Tätigkeit.
Definition
Das Weisungsrecht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die Befugnis des Arbeitgebers, die geschuldete Arbeitsleistung innerhalb rechtlicher Grenzen konkret festzulegen. Das Weisungsrecht umfasst Anordnungen zu Arbeitsinhalt, Arbeitsort, Arbeitszeit sowie Ordnung und Verhalten im Betrieb. Es liegt vor, wenn die maßgeblichen Arbeitsbedingungen nicht abschließend vertraglich oder kollektivrechtlich bestimmt sind. Voraussetzung ist ein wirksames Arbeitsverhältnis mit offenem Regelungsbereich für die Leistungsbestimmung. Rechtsgrundlage ist § 106 Gewerbeordnung, abgekürzt GewO, in Verbindung mit § 315 Bürgerliches Gesetzbuch, abgekürzt BGB. Das Weisungsrecht unterliegt dem Maßstab des billigen Ermessens und gerichtlicher Kontrolle. Es begründet keinen Anspruch auf Änderung von Vergütung oder vertraglich festgelegtem Leistungsumfang. Das Weisungsrecht ist von einer Vertragsänderung abzugrenzen, die nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen kann. In der Praxis ermöglicht das Weisungsrecht die flexible Steuerung betrieblicher Abläufe im laufenden Arbeitsverhältnis.