Weisungsrecht des Arbeitgebers
In Kürze
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers erlaubt die einseitige Festlegung der konkreten Ausgestaltung der Arbeitsleistung innerhalb rechtlicher Grenzen.
Definition
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers, auch Direktionsrecht genannt, ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die Befugnis des Arbeitgebers, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten im Betrieb verbindlich zu bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz festgelegt sind. Rechtsgrundlage ist § 106 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 315 Bürgerliches Gesetzbuch. Die Ausübung des Weisungsrechts setzt ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraus und muss nach billigem Ermessen erfolgen, das heißt unter angemessener Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien. Unzulässig sind Weisungen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Kollektivrecht, den Arbeitsvertrag oder Grundrechte des Arbeitnehmers verstoßen. Das Weisungsrecht dient der Organisation und Steuerung des Betriebsablaufs und ist von einer Änderung der Arbeitsvertragsbedingungen abzugrenzen, die nur einvernehmlich oder durch Änderungskündigung erfolgen kann.