Audit
In Kürze
Audit bezeichnet eine strukturierte Überprüfung betrieblicher Prozesse und Regelungen. Ziel ist die Bewertung festgelegter Standards unter dokumentierten Kriterien.
Definition
Audit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Überprüfung betrieblicher Prozesse anhand vorgegebener Maßstäbe. Das Audit dient der objektiven Feststellung, ob festgelegte Standards, Vorgaben oder Ziele eingehalten sind. Es liegt vor, wenn Prüfgegenstand, Kriterien, Ablauf und Auswertung vor Beginn sachlich festgelegt sind. Das Audit kann intern oder extern durchgeführt werden, sofern qualifizierte Prüfende eingesetzt werden. Soweit personenbezogene Daten oder Beurteilungsgrundsätze verwendet werden, ist § 94 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz, abgekürzt BetrVG, einschlägig. Das Audit begründet keinen eigenständigen Anspruch auf organisatorische Änderungen oder personelle Maßnahmen. Vom Audit abzugrenzen ist die laufende Fachaufsicht ohne strukturierte Kriterien und dokumentierte Bewertung. In der Praxis unterstützt das Instrument die rechtssichere Kontrolle betrieblicher Abläufe und innerbetrieblicher Regelkonformität.