Weiterbeschäftigungsanspruch
In Kürze
Der Weiterbeschäftigungsanspruch sichert die tatsächliche Fortsetzung der Arbeit trotz streitiger Beendigung. Er greift in gesetzlich bestimmten arbeitsrechtlichen Konstellationen.
Definition
Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet das Recht auf tatsächliche Fortsetzung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit trotz streitiger Beendigung. Der Anspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich angegriffen ist und prozessual fortwirkt. Tatbestandlich erforderlich ist eine objektiv ungeklärte oder festgestellte Unwirksamkeit der Beendigung. Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt keine Neubegründung des Arbeitsverhältnisses voraus und verändert dessen rechtlichen Bestand nicht. Rechtsgrundlagen sind § 102 Absatz 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie § 78a BetrVG. Eine automatische Weiterarbeitspflicht des Arbeitgebers außerhalb dieser Regelungen besteht nicht. Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist von der Wiedereinstellung als neuem Vertragsabschluss abzugrenzen. In der Praxis betrifft der Weiterbeschäftigungsanspruch vor allem Kündigungsschutzverfahren und betriebsverfassungsrechtliche Sonderkonstellationen.