Weiterbildung
In Kürze
Weiterbildung umfasst berufliche Lernmaßnahmen jenseits der Erstausbildung. Sie dient der Anpassung und Erweiterung vorhandener beruflicher Kompetenzen.
Definition
Weiterbildung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Qualifizierung von Beschäftigten außerhalb einer beruflichen Erstausbildung. Der Begriff bezeichnet Maßnahmen zur Erweiterung, Vertiefung oder Anpassung vorhandener beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten. Erfasst werden sowohl innerbetriebliche als auch externe Qualifizierungsmaßnahmen mit beruflichem Bezug systematischem. Weiterbildung liegt vor, wenn die Maßnahme auf bestehender Qualifikation aufbaut und keine erstmalige Berufsausbildung darstellt. Vorausgesetzt ist eine inhaltliche Ausrichtung auf berufliche Tätigkeit oder Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer. Förderrechtliche Regelungen ergeben sich aus dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, SGB III insgesamt. Weitere arbeitsrechtliche Aspekte ergeben sich aus Tarifverträgen oder betrieblichen Regelungen im Betrieb. Weiterbildung begründet keinen automatischen Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber kraft Gesetzes. Sie ist von der Fortbildung abzugrenzen, die gesetzlich näher strukturiert sein kann. Sie beeinflusst Einsatzmöglichkeiten, Vergütungsperspektiven und Anpassungsfähigkeit an technische Veränderungen nachhaltig betrieblich individuell. Weiterbildung spielt in Betrieben eine Rolle bei Personalentwicklung und arbeitsmarktpolitischer Förderung Beschäftigter.