Wettbewerb
In Kürze
Wettbewerb beschreibt das strukturierte Konkurrenzverhältnis mehrerer Marktteilnehmer um Absatz, Nachfrage oder Ressourcen. Er wirkt als Ordnungsmechanismus innerhalb marktwirtschaftlicher Systeme.
Definition
Wettbewerb ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das fortdauernde Konkurrenzverhältnis mehrerer selbstständig handelnder Marktteilnehmer innerhalb eines funktional offenen Marktes. Wettbewerb zielt objektiv auf die Erlangung von Nachfrage, Marktanteilen oder wirtschaftlichen Vorteilen durch Leistungsparameter. Das Verhältnis liegt vor, wenn mindestens zwei Anbieter oder Nachfrager eigenständig vergleichbare Leistungen anbieten oder nachfragen. Er setzt voraus, dass Marktteilnehmer rechtlich und tatsächlich Zugang zum Markt haben. Die Steuerungswirkung entsteht durch Preisbildung, Qualitätsanpassung und Innovationsanreize ohne zentrale Koordination. Rechtsgrundlagen ergeben sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, kurz GWB. Ergänzend ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, funktional einschlägig. Wettbewerb begründet keinen Anspruch auf Markterfolg oder Bestandsschutz einzelner Marktteilnehmer. Er ist von kooperativen Marktformen durch das Fehlen abgestimmten Verhaltens abzugrenzen. Wettbewerb besitzt praktische Relevanz für die Beurteilung von Marktverhalten, Regulierungseingriffen und unternehmerischen Entscheidungsrahmen.