Wettbewerbsverbot
In Kürze
Wettbewerbsverbot bezeichnet die rechtliche Beschränkung einer Konkurrenztätigkeit im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis. Es dient dem Schutz betrieblicher Interessen vor unmittelbarer Wettbewerbseinwirkung.
Definition
Wettbewerbsverbot ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtlich verbindliche Untersagung einer Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ein Wettbewerbsverbot erfasst Tätigkeiten, die geeignet sind, berechtigte wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Es liegt vor, wenn eine konkurrierende Tätigkeit während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt ist. Während des laufenden Arbeitsverhältnisses folgt es aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses setzt es eine schriftliche Vereinbarung mit Entschädigungszusage voraus. Rechtsgrundlagen sind § 60 Handelsgesetzbuch, kurz HGB, sowie §§ 74 ff. HGB. Die Entschädigung muss mindestens die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen erreichen. Wettbewerbsverbot begründet keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Es ist vom bloßen Wettbewerbsverhalten selbstständig tätiger Marktteilnehmer ohne arbeitsvertragliche Bindung abzugrenzen. Wettbewerbsverbot besitzt praktische Relevanz für die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Trennungsprozessen und die Beurteilung zulässiger Erwerbstätigkeit.