Whistleblowing
In Kürze
Whistleblowing bezeichnet das Melden von Rechtsverstößen oder erheblichen Missständen aus einem Beschäftigungskontext. Es betrifft typischerweise Informationen mit arbeits- oder unternehmensbezogenem Ursprung.
Definition
Whistleblowing ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die Offenlegung oder Meldung von Rechtsverstößen oder sonstigen erheblichen Missständen aus einem beruflichen Umfeld. Whistleblowing liegt vor, wenn Beschäftigte Informationen aus dienstlichem Zusammenhang an interne oder externe Stellen weitergeben. Voraussetzung ist, dass die Information einen tatsächlichen oder drohenden Verstoß gegen rechtliche Pflichten betrifft. Die Meldung kann innerhalb des Unternehmens oder gegenüber zuständigen externen Stellen erfolgen. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, kurz HinSchG. Ergänzend wirken arbeitsvertragliche Nebenpflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB. Whistleblowing begründet keinen Anspruch auf Anonymität außerhalb der gesetzlichen Schutzmechanismen. Es ist von bloßer Meinungsäußerung ohne Tatsachenkern oder Hinweisfunktion abzugrenzen. Whistleblowing besitzt praktische Relevanz für Compliance-Strukturen, arbeitsrechtliche Sanktionen und innerbetriebliche Meldeverfahren.