Widerrufsrecht
In Kürze
Widerrufsrecht bezeichnet die gesetzlich eingeräumte Möglichkeit zur einseitigen Lösung von bestimmten Verträgen. Es steht ausschließlich unter festgelegten Voraussetzungen zu.
Definition
Widerrufsrecht ist ein verbraucherrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die gesetzlich eingeräumte Befugnis zur einseitigen rückwirkenden Auflösung bestimmter Verträge. Widerrufsrecht liegt vor, wenn ein Verbraucher eine empfangsbedürftige Willenserklärung fristgerecht gegenüber dem Unternehmer abgibt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gesetzlich bestimmten Vertragstyps wie Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen. Die Ausübung setzt keine Begründung voraus und ist an gesetzliche Fristen gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt regelmäßig vierzehn Tage ab Vertragsschluss oder Warenempfang. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 355 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB. Ergänzend gelten die besonderen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für Verbraucherverträge. Widerrufsrecht begründet keinen Anspruch auf Vertragsänderung oder Teilaufhebung. Es ist vom Rücktrittsrecht als vertraglich oder gesetzlich abweichendem Gestaltungsrecht abzugrenzen. Widerrufsrecht besitzt praktische Relevanz für die Rückabwicklung von Verbraucherverträgen und die Gestaltung unternehmerischer Informationspflichten.