Widerrufsvorbehalt
In Kürze
Widerrufsvorbehalt bezeichnet die arbeitsvertragliche Möglichkeit des Arbeitgebers, eine zugesagte Leistung einseitig aufzuheben. Er ist nur unter gesetzlich begrenzten Voraussetzungen wirksam.
Definition
Widerrufsvorbehalt ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine vertragliche Regelung, die dem Arbeitgeber die einseitige Beendigung einer zugesagten Leistung ermöglicht. Ein Widerrufsvorbehalt liegt vor, wenn eine bereits entstandene arbeitsvertragliche Leistungspflicht unter auflösende Bedingungen gestellt ist. Voraussetzung ist, dass die widerrufliche Leistung in Art und Umfang eindeutig bestimmt ist. Weiterhin müssen sachliche Gründe für den Widerruf vertraglich festgelegt sein. Der Widerruf unterliegt der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind § 308 Nummer 4 Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB, sowie § 307 BGB. Die Ausübung des Widerrufs erfordert die Wahrung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Widerrufsvorbehalt begründet keinen Anspruch auf dauerhaften Erhalt der widerruflich ausgestalteten Leistung. Er ist vom Freiwilligkeitsvorbehalt abzugrenzen, der das Entstehen eines Anspruchs von vornherein ausschließt. Widerrufsvorbehalt besitzt praktische Relevanz für die flexible Gestaltung variabler Vergütungsbestandteile im Arbeitsverhältnis.