Widerspruchsrecht des Betriebsrats
In Kürze
Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats ist ein formelles Beteiligungsrecht bei ordentlichen Kündigungen. Es stärkt die arbeitsrechtliche Position betroffener Arbeitnehmer im Kündigungsschutzverfahren.
Definition
Widerspruchsrecht des Betriebsrats ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das gesetzlich geregelte Recht des Betriebsrats, einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung formell zu widersprechen. Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats setzt eine ordnungsgemäße Anhörung durch den Arbeitgeber voraus. Es liegt vor, wenn der Betriebsrat innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich begründete Einwände erhebt. Voraussetzung ist das Vorliegen eines gesetzlich bestimmten Widerspruchsgrundes mit konkretem Tatsachenkern. Die Gründe müssen sich auf soziale Auswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten oder vergleichbare gesetzliche Kriterien beziehen. Rechtsgrundlage ist § 102 Betriebsverfassungsgesetz, kurz BetrVG. Der Widerspruch hindert den Arbeitgeber nicht an der Erklärung der Kündigung. Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats begründet jedoch einen besonderen Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess. Dieser Anspruch besteht bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung bei fristgerechter Klageerhebung. Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats begründet keinen eigenen Unterlassungsanspruch gegen den Ausspruch der Kündigung. Es ist von bloßen Bedenken oder Stellungnahmen ohne gesetzliche Widerspruchsfolgen abzugrenzen. Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats besitzt praktische Relevanz für Kündigungsschutzverfahren und innerbetriebliche Beteiligungsstrukturen.