Witwenrente
In Kürze
Die Witwenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie dient der finanziellen Absicherung hinterbliebener Ehepartner.
Definition
Witwenrente ist ein sozialversicherungsrechtlicher Begriff. Witwenrente bezeichnet eine laufende Geldleistung an hinterbliebene Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner verstorbener Versicherter. Sie liegt vor, wenn der verstorbene Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat und eine wirksame Ehe bestand. Voraussetzung ist ferner, dass nach dem Todesfall keine erneute Eheschließung erfolgt ist. Die Witwenrente wird als kleine oder große Leistung ausgestaltet und knüpft an Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung an. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch Sechstes Buch – SGB VI), insbesondere § 46 SGB VI. Die Witwenrente begründet keinen Anspruch auf eine eigenständige Altersversorgung unabhängig vom Versicherungsverlauf. Sie ist von der Waisenrente abzugrenzen, die Kindern verstorbener Versicherter zusteht. In der Praxis stellt die Witwenrente einen zentralen Bestandteil der staatlichen Hinterbliebenenversorgung dar.