Wohngeld
In Kürze
Wohngeld ist eine staatliche Geldleistung zur Unterstützung angemessenen Wohnens. Es wird einkommensabhängig als Zuschuss zu Wohnkosten gewährt.
Definition
Wohngeld ist ein sozialrechtlicher Begriff. Wohngeld bezeichnet eine laufende staatliche Geldleistung zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnraums. Wohngeld liegt vor, wenn einkommensschwache Haushalte einen Zuschuss zu Mietkosten oder Belastungen selbst genutzten Wohneigentums erhalten. Voraussetzung ist, dass Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnkosten innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen liegen. Der Anspruch entsteht nur auf Antrag und setzt eine eigenständige Haushaltsführung voraus. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (Wohngeldgesetz – WoGG), ergänzt durch das Sozialgesetzbuch (SGB I). Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss ausgestaltet. Es besteht kein Anspruch, wenn andere existenzsichernde Sozialleistungen den Wohnbedarf bereits abdecken. Wohngeld ist von Leistungen der Grundsicherung abzugrenzen, die umfassender den Lebensunterhalt sichern. In der Praxis dient Wohngeld der Entlastung laufender Wohnkosten bei begrenzter finanzieller Leistungsfähigkeit.