Wucher
In Kürze
Wucher bezeichnet ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Maßgeblich ist die rechtliche Bewertung des Einzelfalls.
Definition
Wucher ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er beschreibt ein Rechtsgeschäft mit einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Wucher liegt vor, wenn eine Partei einen übermäßigen Vermögensvorteil aus der Situation der anderen erlangt. Voraussetzung ist ein objektiv deutliches Ungleichgewicht zwischen dem Wert der Leistung und der geforderten Gegenleistung. Hinzutreten muss regelmäßig die Ausnutzung einer Zwangslage, Unerfahrenheit oder erheblichen Willensschwäche. Die zivilrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 138 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Strafrechtlich kann Wucher nach § 291 Strafgesetzbuch (StGB) als eigenständiger Tatbestand verfolgt werden. Der Begriff erfasst insbesondere überhöhte Entgelte bei Kredit-, Miet- oder Dienstleistungsverträgen. Eine pauschale gesetzliche Höchstgrenze für Preise oder Zinsen besteht nicht. Abzugrenzen ist Wucher von bloß wirtschaftlich nachteiligen, aber noch marktüblichen Vertragsgestaltungen. In der Praxis dient Wucher der gerichtlichen Kontrolle besonders belastender Vertragsverhältnisse.