Young Professionals
In Kürze
Young Professionals bezeichnet eine arbeitsmarktbezogene Personengruppe qualifizierter Beschäftigter am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn. Der Begriff beschreibt keine rechtlich definierte Alters- oder Statuskategorie.
Definition
Young Professionals ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit abgeschlossenem Studium oder vergleichbarer Ausbildung und erster Berufserfahrung. Young Professionals werden arbeitsmarktbezogen als Übergangsgruppe zwischen Berufseintritt und etablierter Fach- oder Führungstätigkeit eingeordnet. Voraussetzung ist ein bestehendes oder angestrebtes abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit qualifikationsadäquater Tätigkeit. Der Begriff erfasst keine festen Altersgrenzen, sondern knüpft an Qualifikationsstand und berufliche Entwicklungsphase an. Young Professionals sind regelmäßig in regulären Arbeitsverhältnissen mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten tätig. Eine besondere arbeitsrechtliche Stellung oder Sonderbehandlung ist mit dem Begriff nicht verbunden. Abzugrenzen ist Young Professionals von Berufseinsteigern ohne abgeschlossene Qualifikation oder relevante Praxiserfahrung. In der betrieblichen Praxis dient Young Professionals der personalstrategischen Zielgruppenbeschreibung bei Rekrutierung, Entwicklung und Nachfolgeplanung.