Zahlungsmittel
In Kürze
Zahlungsmittel bezeichnet die zur Begleichung einer Geldschuld verwendete, allgemein akzeptierte Zahlungsform. Es erfasst Bargeld sowie unbare Zahlungsformen mit Erfüllungswirkung.
Definition
Zahlungsmittel ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung geldwerter Leistungen im Rahmen arbeitsvertraglicher Entgeltverpflichtungen. Zahlungsmittel bezeichnet Geldarten oder Geldsurrogate, die zur Tilgung einer bestehenden Geldschuld eingesetzt werden. Ein solches Zahlungsmittel liegt vor, wenn der Schuldner eine allgemein anerkannte Zahlungsform verwendet. Anerkennung richtet sich nach Gesetz, Verkehrssitte oder vertraglicher Festlegung zwischen den Beteiligten. Als gesetzliches Zahlungsmittel gilt im Euroraum der Euro gemäß § 14 Bundesbankgesetz (BBankG). Eine Verpflichtung zur Annahme jeder Zahlungsart unabhängig von Zumutbarkeit besteht rechtlich nicht. Der Begriff ist vom Zahlungsvorgang abzugrenzen, der den tatsächlichen Forderungsausgleich beschreibt abschließend. In der Praxis ermöglicht die Einordnung die korrekte Abwicklung von Entgeltzahlungen und Abrechnungsprozessen.