Zedent
In Kürze
Zedent bezeichnet den bisherigen Gläubiger einer Forderung. Er überträgt diese Forderung im Rahmen einer Abtretung auf einen neuen Gläubiger.
Definition
Zedent ist ein zivilrechtlicher Begriff. Zedent bezeichnet die Person, die als bisheriger Gläubiger eine bestehende Forderung wirksam überträgt. Er ist Träger der Forderung bis zum rechtlichen Wirksamwerden der Abtretung. Zedent liegt vor, wenn eine übertragbare Forderung einem Schuldner gegenüber rechtlich besteht. Voraussetzung ist die Verfügungsbefugnis über die Forderung im Zeitpunkt der Abtretung. Die Rechtsgrundlage der Forderungsübertragung ergibt sich aus § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Zedent bleibt nicht Gläubiger der Forderung nach wirksamer Abtretung. Der Begriff ist vom Zessionar als neuem Forderungsinhaber abzugrenzen. In der Praxis ist der Zedent maßgeblich für die Entstehung und ordnungsgemäße Überleitung von Forderungsrechten.