Zeichnungsfrist
In Kürze
Zeichnungsfrist bezeichnet den zeitlich begrenzten Zeitraum zur Abgabe von Erwerbsaufträgen für neue Wertpapiere. Sie endet vor Beginn des regulären Börsenhandels.
Definition
Zeichnungsfrist ist ein kapitalmarktrechtlicher Begriff. Zeichnungsfrist bezeichnet den festgelegten Zeitraum, innerhalb dessen Investoren Aufträge zum Erwerb neu emittierter Wertpapiere abgeben können. Sie erfasst ausschließlich die Phase vor Aufnahme des regulären Börsenhandels des betreffenden Finanzinstruments. Zeichnungsfrist liegt vor, wenn der Emittent oder das emissionsbegleitende Institut Beginn und Ende verbindlich bestimmt hat. Voraussetzung ist ein öffentliches oder nicht öffentliches Angebot neuer Wertpapiere mit zugeordnetem Ausgabeverfahren. Während der Zeichnungsfrist geben Anleger gegenüber einem Kreditinstitut rechtlich wirksame Erwerbserklärungen ab. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Kapitalmarkt- und Zivilrechts. Zeichnungsfrist begründet keinen Anspruch auf vollständige Zuteilung der gezeichneten Wertpapiere. Der Begriff ist vom anschließenden Börsenhandel nach erstmaliger Notierung abzugrenzen. In der Praxis strukturiert die Zeichnungsfrist die Nachfrageermittlung und Zuteilung bei Neuemissionen.