Zeiterfassung
In Kürze
Zeiterfassung bezeichnet die dokumentierte Feststellung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit. Sie dient der objektiven Abbildung tatsächlich geleisteter Arbeitsstunden.
Definition
Zeiterfassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die systematische Erfassung geleisteter Arbeitszeiten beschreibt. Sie erfasst Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer in nachvollziehbarer Form. Zeiterfassung setzt voraus, dass Arbeitszeiten objektiv, verlässlich und zugänglich dokumentiert werden. Die Pflicht zur Einführung ergibt sich aus § 3 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz, abgekürzt ArbSchG. Zeiterfassung umfasst unabhängig vom eingesetzten Medium stationäre, mobile oder digitale Erfassungssysteme. Die Datenerhebung erfolgt arbeitsbezogen und nicht leistungsbezogen oder verhaltenskontrollierend. Ein Anspruch auf Vergütung oder Mehrarbeit entsteht durch Zeiterfassung allein nicht. Abzugrenzen ist sie von der Leistungsüberwachung, die zusätzliche datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfordert. In der Praxis dient sie der Kontrolle gesetzlicher Arbeitszeitgrenzen und der Absicherung arbeitsrechtlicher Nachweise.