Aufgaben des Betriebsrats
In Kürze
Die Aufgaben des Betriebsrats beschreiben die gesetzlich zugewiesenen Funktionen der Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Sie strukturieren Beteiligung, Kontrolle und Mitwirkung gegenüber dem Arbeitgeber.
Definition
Die Aufgaben des Betriebsrats sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen die Gesamtheit gesetzlich zugewiesener Funktionen zur Wahrnehmung kollektiver Arbeitnehmerinteressen im Betrieb. Die Aufgaben des Betriebsrats liegen vor, wenn dem Gremium durch Gesetz Beteiligungs-, Überwachungs- oder Initiativbefugnisse zugewiesen sind. Sie umfassen allgemeine Überwachungs- und Förderpflichten sowie Beteiligungsrechte in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Tatbestandlich setzen sie das Bestehen eines ordnungsgemäß errichteten Betriebsrats in einem betriebsratsfähigen Betrieb voraus. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 80 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie ergänzend § 87 BetrVG. Die Aufgaben des Betriebsrats werden unabhängig von individuellen Weisungen einzelner Arbeitnehmer ausgeübt. Sie begründen keine Verpflichtung des Arbeitgebers zu einem bestimmten betrieblichen Ergebnis. Von den Aufgaben des Betriebsrats zu unterscheiden sind die individualrechtlichen Ansprüche einzelner Arbeitnehmer. In der betrieblichen Praxis bestimmen die Aufgaben des Betriebsrats Umfang und Reichweite der Mitwirkung bei unternehmerischen Entscheidungen.