Zinsen
In Kürze
Zinsen sind das Entgelt für die zeitweise Überlassung von Kapital. Sie entstehen kraft Gesetzes oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung.
Definition
Zinsen ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die regelmäßig geschuldete Gegenleistung für die Überlassung oder Vorenthaltung von Kapital. Zinsen entstehen insbesondere bei Darlehen, bei Zahlungsverzug oder aufgrund gesetzlicher Verzinsungstatbestände. Voraussetzung ist eine bestehende Geldforderung, deren Verzinsung vertraglich vereinbart oder gesetzlich angeordnet ist. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach dem vereinbarten Zinssatz oder nach gesetzlichen Vorgaben. Rechtsgrundlagen sind insbesondere § 488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für Darlehenszinsen und § 288 BGB für Verzugszinsen. Im Handelsverkehr gelten ergänzend die §§ 352 bis 354 Handelsgesetzbuch (HGB). Zinsen begründen keinen Anspruch ohne zugrunde liegende Geldforderung oder ohne gesetzliche Verzinsungsanordnung. Sie sind von Gebühren abzugrenzen, da diese eine Gegenleistung für konkrete Leistungen darstellen. Zinsen sind in der Praxis relevant für die Bewertung von Kapitalnutzung, Verzugsfolgen und finanzielle Ausgleichsansprüche.