Aufsichtsrat
In Kürze
Der Aufsichtsrat ist ein gesetzlich vorgesehenes Organ zur Überwachung der Unternehmensleitung. Er ist in mitbestimmten Unternehmen auch ein Träger kollektiver Arbeitnehmerbeteiligung.
Definition
Der Aufsichtsrat ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zur Unternehmensmitbestimmung in mitbestimmungspflichtigen Gesellschaften. Er bezeichnet ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Leitung überwacht und strategisch beratend begleitet. Der Aufsichtsrat liegt vor, wenn gesetzlich oder satzungsmäßig ein Überwachungsorgan neben Geschäftsführung oder Vorstand eingerichtet ist. Seine Zusammensetzung ist festgelegt, wenn Arbeitnehmervertreter entsprechend gesetzlicher Schwellenwerte beteiligt werden. Rechtsgrundlagen sind das Aktiengesetz (AktG) sowie das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) für mitbestimmte Unternehmen. Der Aufsichtsrat begründet kein Weisungsrecht gegenüber der laufenden operativen Unternehmensführung. Er ist von der Geschäftsführung abzugrenzen, da diese die unmittelbare Leitung und Vertretung des Unternehmens wahrnimmt. In der Praxis beeinflusst der Aufsichtsrat die Unternehmensführung durch Bestellung, Überwachung und Abberufung leitender Organe.