Ausschüttung
In Kürze
Ausschüttung bezeichnet die Auszahlung von Unternehmenswerten an Anteilseigner. Sie betrifft Gewinne oder sonstige ausschüttungsfähige Vermögensbestandteile.
Definition
Ausschüttung ist ein Begriff. Ausschüttung bezeichnet die durch Beschluss legitimierte Zuwendung von Gewinnanteilen oder sonstigen Vermögenswerten eines Unternehmens an seine Anteilseigner. Sie erfasst insbesondere Dividenden, Gewinnausschüttungen oder vergleichbare vermögensmindernde Leistungen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage. Voraussetzung ist das Vorliegen eines ausschüttungsfähigen Ergebnisses nach Feststellung des Jahresabschlusses. Die rechtliche Zulässigkeit bestimmt sich nach Gesellschaftsform und zwingenden Kapitalerhaltungsvorschriften. Maßgeblich sind insbesondere Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Eine Ausschüttung begründet keinen Anspruch auf laufende Vergütung oder Arbeitsentgelt. Sie ist von Entnahmen oder Lohnzahlungen abzugrenzen, da sie ausschließlich auf der Stellung als Kapitalbeteiligter beruht. Ausschüttung ist für die Verteilung von Unternehmensgewinnen und die Bilanzstruktur von praktischer Bedeutung.