Ausschlussfristen
In Kürze
Ausschlussfristen regeln den zeitlich begrenzten Bestand arbeitsvertraglicher Ansprüche. Nach Fristablauf gehen nicht geltend gemachte Rechte endgültig unter.
Definition
Ausschlussfristen ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Ausschlussfristen bezeichnen vertraglich oder kollektivrechtlich festgelegte Fristen zur zwingenden Geltendmachung fälliger Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Der Rechtsverlust tritt ein, wenn die Anspruchsgeltendmachung innerhalb der bestimmten Frist objektiv nicht erfolgt ist. Die Anwendung setzt voraus, dass Beginn, Dauer und Form der Geltendmachung eindeutig und wirksam festgelegt sind. Bei formularmäßiger Vereinbarung unterliegt die Regelung der Inhaltskontrolle nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine Unwirksamkeit einzelner Friststufen lässt den gesetzlichen Verjährungsregeln unberührt. Ausschlussfristen begründen keinen eigenständigen materiellrechtlichen Anspruch. Sie sind von der gesetzlichen Verjährung abzugrenzen, da sie den Anspruch selbst und nicht nur seine Durchsetzbarkeit betreffen. Ausschlussfristen besitzen erhebliche Bedeutung für die zeitnahe Klärung gegenseitiger Forderungen im Arbeitsverhältnis.