Außerordentliche Kündigung
In Kürze
Außerordentliche Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist. Sie setzt einen wichtigen Grund voraus und wirkt regelmäßig sofort.
Definition
Außerordentliche Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur sofortigen oder vorzeitigen Beendigung bestehender Arbeitsverhältnisse. Sie ermöglicht die Vertragsauflösung ohne Einhaltung ordentlicher Fristen bei Vorliegen schwerwiegender, objektiv feststellbarer Umstände. Außerordentliche Kündigung liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, die eine Fortsetzung bis Fristablauf unzumutbar machen. Erforderlich ist eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände sowie das Fehlen milderer geeigneter Reaktionsmittel. Rechtsgrundlage ist § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit der verbindlichen Zweiwochenfrist ab Kenntnis. Außerordentliche Kündigung begründet keinen Anspruch auf Abfindung und ersetzt keine arbeitsgerichtliche Wirksamkeitsprüfung. Außerordentliche Kündigung ist von der ordentlichen Kündigung durch den Wegfall regulärer Kündigungsfristen abzugrenzen. In der Praxis entscheidet sie über sofortige Vertragsbeendigung und prägt Fristenkontrolle sowie betriebliche Beteiligungsverfahren.